Neuigkeiten aus den Gesundheitsmärkten (Teil 9)
Deshalb sei ein Aufruf zum Kassenwechsel, wie dies die Familienministerin am Wochenende getan habe, voreilig. Die Äußerung belege, dass viele Menschen die komplizierte und folgenschwere Konstruktion des Gesundheitsfonds und des Zusatzbeitrags überhaupt nicht verstehen würden. Ballast stellte klar: "Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben muss, hat das nur zu einem kleinen Teil mit wirtschaftlichem Handeln zu tun. Vielmehr ist ausschlaggebend, ob eine Krankenkasse zum Beispiel viele Härtefälle hat und/oder viele kranke Menschen versorgen muss."
Bei ihrer Ausgabengestaltung seien die Krankenkassen außerdem an Recht und Gesetz gebunden. Viele Leistungsausgaben seien deshalb kaum beeinflussbar, weshalb beispielsweise die Ersatzkassen gezwungen seien, weiter höhere Zahnarzthonorare zu zahlen, obwohl die finanziellen Voraussetzungen dafür fehlten.
Der Vorstandsvorsitzende erneuerte seine Forderung, die Einführung des Gesundheitsfonds zunächst zu verschieben, um die neuen Mechanismen wie den Morbi-RSA zu testen. Außerdem müssen die gesetzlichen Regelungen so nachgebessert werden, dass alle Krankenkassen die gleichen Startchancen haben. Dazu gehört auch die Umsetzung des Grundsatzes "Gleiches Geld für gleiche Leistung" für zahnärztliche Leistungen. Zudem müsse der Fonds mit genügend Finanzmitteln ausgestattet werden. Wenn dies nicht geschehe, werden viele Kassen gleich mit Start des Fonds gezwungen sein, einen Zusatzbeitrag zu erheben. "Ein Einheitsbeitragssatz unter 15,5 Prozent ist angesichts der finanziellen Versprechungen der Politik in Richtung Leistungserbringer völlig indiskutabel", so Ballast abschließend.
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